Der ID. Buzz
Nachhaltigkeit neu gedacht
Wir freuen uns, Ihnen den ID. Buzz sowie den ID. Buzz Cargo vorstellen zu dürfen. Die beiden ersten vollelektrischen und vollvernetzten Fahrzeuge von Volkswagen Nutzfahrzeuge. Beide Modelle bestechen nicht nur durch ihr ikonisches Design, das an die Ursprünge des beliebten Bullis erinnert, und ihrer hohen Funktionalität, sondern setzen auch Maßstäbe beim Thema Nachhaltigkeit bei Volkswagen Nutzfahrzeuge.
Davon können Sie sich jetzt selbst überzeugen. Sie möchten zum Beispiel wissen, wie viel CO₂ bei der Herstellung des ID. Buzz und ID. Buzz Cargo entsteht?
Die Product Sustainability Review von Volkswagen Nutzfahrzeuge bietet eine Übersicht über die Nachhaltigkeitsbilanz beider Modelle – von der Produktion über die Nutzung bis hin zum Recycling. Informativ und transparent für eine klimabewusste Zukunft.
Hier gehts zur Nachhaltigkeitsbroschüre
Hat der ID. Buzz oder der ID. Buzz Cargo Sie überzeugt?
Unser VW-Nutzfahrzeuge-Verkaufsteam steht für Sie bereit und berät Sie zu allen Varianten der Konfiguration und Individualisierungsmöglichkeiten.

Unser Ziel ist es, e-Mobilität für so viele Menschen wie möglich zugänglich zu machen.
Deshalb wird aktuell der Kauf des neuen ID. Buzz mit 1.500 € gefördert. Dieser sogenannte Herstelleranteil wird direkt vom Netto-Kaufpreis des Fahrzeugs abgezogen.
Da der ID. Buzz beim BAFA auf der Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge gelistet ist, können Sie – bei Zulassung des Fahrzeugs bis 31.12.2023 – den staatlichen Anteil der Innovationsprämie, von aktuell bis zu 3.000 €1 beantragen und die jeweils gültigen Zuschüsse in Anspruch nehmen. Auch hier bertät Sie unser VW-Nutzfahrzeuge-Verkaufsteam gerne.
Mehr Wissenswertes zum Thema E-Mobilität finden Sie unter folgendem Link: E-Mobilität
Mehr Online-Informationen zum legendären E-Bulli finden Sie hier.
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Influencer Nico hat ihn bereits für Sie unter die Lupe genommen.
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1Mit Stand vom 02.01.2023 setzt sich der Umweltbonus für Elektrofahrzeuge, die sich zum Zeitpunkt des Antrags auf der Liste der förderungsfähigen Fahrzeuge des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) befinden, derzeit zu zwei Dritteln aus einem staatlichen Anteil (Bundesanteil), der vom BAFA, Referat 422, Frankfurter Straße 29–35, 65760 Eschborn, www.bafa.de ausgezahlt wird, sowie zu einem Drittel aus einem Herstelleranteil zusammen, sofern das Fahrzeug nach dem 03.06.2020 und bis zum 31.12.2023 zugelassen wird. Der Erwerb (Kauf oder Leasing) darf nicht zugleich mit anderen öffentlichen Mitteln gefördert werden, es sei denn, der jeweilige Fördermittelgeber hat eine Verwaltungsvereinbarung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie geschlossen. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine. Das Fahrzeug muss mindestens 12 Monate in Deutschland auf den/die Antragsteller(in) zugelassen werden. Wird das Fahrzeug geleast kann die jeweils volle Fördersumme nur ab einem Leasingzeitraum von mindestens 24 Monaten gewährt werden. Der Umweltbonus endet mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel. Beim Erwerb eines neuen reinen Elektrofahrzeugs beträgt der Umweltbonus für Basismodelle bis zu einem BAFA-Nettolistenpreis von über 40.000 Euro bis zu maximal 65.000 derzeit Euro 4.500 Euro (Bundesanteil i. H. v. 3.000 Euro, Herstelleranteil i. H. v. 1.500 Euro), sofern das Fahrzeug erstmalig zum Straßenverkehr zugelassen wird. Der Herstelleranteil, übernommen von der Volkswagen AG, wird automatisch vom Nettolistenpreis abgezogen und mindert somit die gesetzliche Umsatzsteuer. Die Gewährung des Herstelleranteils am Umweltbonus berechtigt nicht automatisch zum Erhalt des Bundesanteils. Über die Auszahlung des Bundesanteils entscheidet ausschließlich das BAFA anhand der Förderbedingungen und nach Ihrem Antrag. Der Antrag auf Gewährung des Bundesanteils am Umweltbonus muss spätestens ein Jahr nach Zulassung über das elektronische Antragsformular unter www.bafa.de eingereicht werden. Die Gewährung des Umweltbonus mit gleichen Bundes- und Herstelleranteilen endet spätestens am 31.12.2025. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Das hier Dargestellte dient ausschließlich Ihrer Information und hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Volkswagen Nutzfahrzeuge Partner oder unter www.bafa.de.