Audi UVV

Mit der Audi UVV wenden wir uns an Unternehmen und gewerbliche Kundinnen und Kunden. Die Rede ist vom entsprechen der strengen Vorschriften des Arbeitsschutzgesetzes, wobei die Abkürzung UVV auf die Unfallverhütungsvorschriften Bezug nimmt. Worum es dabei geht, ist die Sicherheit am Arbeitsplatz und dieser bezieht sich nicht nur auf Schreibtisch oder Werkstatt, sondern auch auf das Fahrzeug, das als Dienstwagen oder Firmenwagen für die tägliche Arbeit genutzt wird.

Geregelt sind die Vorgaben für die Audi UVV in der DGUV Vorschrift 70 und neben PKW sind immer auch Transporter oder auch LKW betroffen. Die Prüfung ist ein Pflichttermin und muss laut Gesetzgeber einmal im Jahr durchgeführt werden. Keine Sorge: das dauert meist nicht lange und wird bei Stiglmayr gewissenhaft übernommen. Wir checken in diesem Kontext sowohl die beweglichen Anbauteile wie Türen, Motorhaube oder die Abdeckung des Kofferraums als auch die Beschaffenheit der Sitze und der Anschnallgurte.

Ebenfalls werfen wir einen Blick auf die vorhandenen Vorrichtungen zur Sicherung von Ladung und stellen zuletzt auch noch sicher, dass Warndreieck, Verbandskasten und Warnwesten in einwandfreiem Zustand sind.

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News und Aktuelles

Wir sorgen für interessante & spezielle Informationen aus der Automobilwelt

* Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem "Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen" entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der Deutsche Automobil Treuhand GmbH (DAT), Hellmuth-Hirth-Straße 1, 73760 Ostfildern-Scharnhausen bzw. im Internet unter www.dat.de/co2/ unentgeltlich erhältlich ist.
Ab dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (World Harmonised Light Vehicle Test Procedure, WLTP), einem neuen, realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Ab dem 1. September 2018 wird das WLTP den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ), das derzeitige Prüfverfahren, ersetzen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen.

Die angegebenen Werte wurden nach vorgeschriebenen Messverfahren (§ 2 Nrn. 5, 6, 6a PKW-EnVKV in der gegenwärtig geltenden Fassung) ermittelt. CO2-Emmisionen, die durch die Produktion und Bereitstellung des Kraftstoffes bzw. anderer Energieträger entstehen, werden bei der Emittlung der CO2-Emissionen gemäß der Richtlinie 1999/94/EG nicht berücksichtigt. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebotes, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen.

Hinweis nach Richtlinie 1999/94/EG:
Der Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen eines Fahrzeugs hängen nicht nur von der effizienten Ausnutzung des Kraftstoffs durch das Fahrzeug ab, sondern werden auch vom Fahrverhalten und anderen nichttechnischen Faktoren beeinflusst. CO2 ist das für die Erderwärmung hauptsächlich verantwortliche Traubhausgas. Ein Leitfaden für den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emission aller in Deutschland angebotenen Personenkraftfahrzeugmodelle ist unentgeltlich an jedem Verkaufsort Deutschland erhältlich, an dem neue Personenkraftfahrzeugmodelle ausgestellt oder angeboten werden.