Skoda UVV

Die Skoda UVV wird oftmals unterschätzt und manche Unternehmen wissen gar nicht, dass es sich hier um eine notwendige Untersuchung handelt. Dabei drohen bei Nichtbefolgen sogar Bußgelder, denn es handelt sich um einen Verstoß gegen das Arbeitsschutzgesetz.

Nach Vorschrift 70 der DGUV müssen die Skoda UVV (Unfallverhütungsvorschriften) eingehalten werden, womit wir Ihnen als Ihre Kfz-Werkstatt gerne helfen. Dabei werfen wir einen genauen Blick auf Ihre Dienst- und Firmenwagen und stellen sicher, dass Ihr Fuhrpark zu 100 Prozent einsatzbereit ist. Untersucht werden dabei sowohl die Sitze und Anschnallgurte als auch eventuell vorhandene Vorrichtungen zur Sicherung der Ladung. Des Weiteren werfen wir einen Blick auf die äußeren Teile, die sich bewegen lassen, also den Deckel des Kofferraums, die Motorhaube und die Türen und checken schließlich auch das Vorhandensein von Warndreieck, Warnweste und Verbandszeug.

Die Skoda UVV richtet sich an alle Unternehmen und nimmt gleichermaßen PKW wie LKW oder Transporter in den Fokus. Ausgegangen wird davon, dass auch ein Fahrzeug ein Arbeitsplatz ist und somit dieselbe Beachtung wie Büro, Laden oder Werkstatt verdient.

 

Skoda UVV
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News und Aktuelles

Wir sorgen für interessante & spezielle Informationen aus der Automobilwelt

* Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem "Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen" entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der Deutsche Automobil Treuhand GmbH (DAT), Hellmuth-Hirth-Straße 1, 73760 Ostfildern-Scharnhausen bzw. im Internet unter www.dat.de/co2/ unentgeltlich erhältlich ist.
Ab dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (World Harmonised Light Vehicle Test Procedure, WLTP), einem neuen, realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Ab dem 1. September 2018 wird das WLTP den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ), das derzeitige Prüfverfahren, ersetzen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen.

Die angegebenen Werte wurden nach vorgeschriebenen Messverfahren (§ 2 Nrn. 5, 6, 6a PKW-EnVKV in der gegenwärtig geltenden Fassung) ermittelt. CO2-Emmisionen, die durch die Produktion und Bereitstellung des Kraftstoffes bzw. anderer Energieträger entstehen, werden bei der Emittlung der CO2-Emissionen gemäß der Richtlinie 1999/94/EG nicht berücksichtigt. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebotes, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen.

Hinweis nach Richtlinie 1999/94/EG:
Der Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen eines Fahrzeugs hängen nicht nur von der effizienten Ausnutzung des Kraftstoffs durch das Fahrzeug ab, sondern werden auch vom Fahrverhalten und anderen nichttechnischen Faktoren beeinflusst. CO2 ist das für die Erderwärmung hauptsächlich verantwortliche Traubhausgas. Ein Leitfaden für den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emission aller in Deutschland angebotenen Personenkraftfahrzeugmodelle ist unentgeltlich an jedem Verkaufsort Deutschland erhältlich, an dem neue Personenkraftfahrzeugmodelle ausgestellt oder angeboten werden.