Zum Hauptinhalt springen

E-Auto-Förderung 2026

Jetzt bis zu 6.000 € staatliche Prämie beim Autokauf

So profitieren Sie jetzt vom neuen Förderprogramm für Elektroautos und Plug‑in‑Hybride

Die staatliche Förderung für E‑Autos 2026 ist offiziell gestartet und macht den Wechsel zur elektrischen Mobilität für Sie jetzt noch attraktiver. 
Privatpersonen, die ein neues Elektrofahrzeug oder einen förderfähigen Plug‑in‑Hybrid kaufen oder leasen, können zwischen 1.500 € und 6.000 € Zuschuss vom Staat erhalten.
 

Audi Q8 e-tron in schwarz vor dem Audi Betrieb in Pfaffenhofen
VW ID.7 im Ausstellungskeller des VW Betriebs
Audi Q6 e-tron vor dem Audi Betrieb
VW ID.3 vor Maisfeld

Wer kann die E‑Auto Förderung 2026 beantragen?

Förderberechtigt sind Privatpersonen mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen, das bestimmte Grenzen nicht überschreitet.


Wann und wie läuft die Antragstellung?

  • Gültig für Zulassungen ab: 01.01.2026
  • Beantragung: voraussichtlich ab Mai 2026 über ein offizielles Online‑Portal
  • Rückwirkende Förderung: ja – auch für Fahrzeuge, die bereits 2026 zugelassen wurden
 

Welche Fahrzeuge werden gefördert?

  • Neufahrzeuge, die erstmals in Deutschland zugelassen werden
  • Batterieelektrische Fahrzeuge, Fahrzeuge mit Range Extender, Plug-in-Hybride mit weniger als 60 g CO₂/km oder einer rein elektrischen Reichweite von mindestens 80 km
  • Keine Begrenzung des Listenpreises
  • Das geförderte Fahrzeug muss mindestens 36 Monate gehalten werden

Wie hoch ist die Förderung?

Die staatliche Förderung ist sozial gestaffelt und hängt von Ihrem Einkommen sowie Ihrer familiären Situation ab:

  • Basisförderung E‑Auto (BEV): 3.000 €
  • Basisförderung Plug‑in‑Hybrid: 1.500 €
  • Sozialbonus: je nach Einkommen zusätzliche Zuschläge
  • Kinderbonus: je Kind unter 18 Jahren bis zu 500 € (max. 1.000 €)
Insgesamt können Sie somit so bis zu 6.000 € Förderung erhalten.
 
Auf einen Blick

Bei Anschaffung eines rein batterieelektrischen Fahrzeugs:
 

Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen

Haushalt ohne Kinder
unter 18 Jahren

Haushalt mit einem Kind 
unter 18 Jahren

Haushalt mit zwei und 
mehr Kindern unter 18 Jahren

Bis 45.000 € 5.000 € 5.500 € 6.000 €
45.001 € bis 60.000 € 4.000 € 4.500 € 5.000 €
60.001 € bis 80.000 € 3.000 € 3.500 € 4.000 €
80.001 € bis 85.000 € nicht förderfähig 3.500 € 4.000 €
85.001 € bis 90.000 € nicht förderfähig nicht förderfähig 4.000 €
90.001 € und darüber nicht förderfähig nicht förderfähig nicht förderfähig
 
Bei Anschaffung eines förderfähigen Plug-In-Hybrids (PHEV) oder Elektrofahrzeugs mit Range-Extender (REEV):
 

Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen

Haushalt ohne Kinder
unter 18 Jahren

Haushalt mit einem Kind 
unter 18 Jahren

Haushalt mit zwei und 
mehr Kindern unter 18 Jahren

Bis 45.000 € 3.500 € 4.000 € 4.500 €
45.001 € bis 60.000 € 2.500 € 3.000 € 3.500 €
60.001 € bis 80.000 € 1.500 € 2.000 € 2.500 €
80.001 € bis 85.000 € nicht förderfähig 2.000 € 2.500 €
85.001 € bis 90.000 € nicht förderfähig nicht förderfähig 2.500 €
90.001 € und darüber nicht förderfähig nicht förderfähig nicht förderfähig
 
Unsere Verkäufer an unseren Standorten Pfaffenhofen, Schrobenhausen und Hilpoltstein freuen sich auf Sie und beraten Sie persönlich und umfassend.1
Steigen Sie jetzt auf Elektromobilität um – mit staatlicher Förderung bis zu 6.000 €!
 

 

Finden Sie aktuelle E-Modelle

1Die Beantragung der staatlichen Förderung erfolgt ausschließlich durch den Kunden. Die Stiglmayr Gruppe übernimmt weder eine Beratung oder Unterstützung bei der Antragstellung noch eine Vorleistung.

Kontakt

Finden Sie den richtigen Standort:

Unsere Standorte

Entdecken Sie unser umfangreiches Angebot
für Zubehör und Werkstattservice

Folgen Sie uns!

Folgen Sie uns auf unseren verschiedenen Social Media Kanälen und erhalten Sie Informationen rund um unser Unternehmen.
 

Der direkte Kontakt zu uns

Falls Sie in Kontakt mit uns treten wollen, gehen Sie bitte direkt zum Kontaktformular
 

News und Aktuelles

Wir sorgen für interessante & spezielle Informationen aus der Automobilwelt

Die angegebenen Werte wurden nach vorgeschriebenen Messverfahren (§ 2 Nrn. 5, 6, 6a PKW-EnVKV in der gegenwärtig geltenden Fassung) ermittelt. CO2-Emmisionen, die durch die Produktion und Bereitstellung des Kraftstoffes bzw. anderer Energieträger entstehen, werden bei der Emittlung der CO2-Emissionen gemäß der Richtlinie 1999/94/EG nicht berücksichtigt. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebotes, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen.

Hinweis nach Richtlinie 1999/94/EG:
Der Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen eines Fahrzeugs hängen nicht nur von der effizienten Ausnutzung des Kraftstoffs durch das Fahrzeug ab, sondern werden auch vom Fahrverhalten und anderen nichttechnischen Faktoren beeinflusst. CO2 ist das für die Erderwärmung hauptsächlich verantwortliche Traubhausgas. Ein Leitfaden für den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emission aller in Deutschland angebotenen Personenkraftfahrzeugmodelle ist unentgeltlich an jedem Verkaufsort Deutschland erhältlich, an dem neue Personenkraftfahrzeugmodelle ausgestellt oder angeboten werden.