Die Gewährleistung ist ein gesetzlich geregeltes Recht des Käufers bei Mängeln an einem gekauften Fahrzeug. Sie verpflichtet den Verkäufer dazu, für bereits beim Kauf vorhandene Fehler einzustehen.
Treten innerhalb der gesetzlichen Frist Mängel auf, muss der Verkäufer nachweisen, dass das Fahrzeug bei Übergabe mangelfrei war oder den Schaden beheben. In der Regel erfolgt zuerst eine Reparatur oder Nachbesserung.
Vorteile:
- schützt den Käufer vor versteckten Mängeln
- sorgt für mehr Sicherheit beim Fahrzeugkauf
- Käufer kann innerhalb der Gewährleistungsfrist Reparaturen oder Nachbesserungen verlangen
Sie gilt unabhängig von einer Garantie.
Entscheidend ist, ob der Mangel bei der Übergabe bereits vorhanden oder angelegt war.
Nicht jeder Defekt ist ein Gewährleistungsfall: Normaler Verschleiß zählt in der Regel nicht dazu.
Meldet ein Kunde einen Mangel, dokumentieren wir ihn und prüfen den Sachverhalt.

