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Gebrauchtwagengarantie

Alles Rund um Ihre Gebrauchtwagengarantie

Sicher unterwegs mit der Stiglmayr Gebrauchtwagengarantie

Der Kauf eines Gebrauchtwagens ist Vertrauenssache.
Bei Stiglmayr möchten wir,
dass Sie sich von Anfang an wohlfühlen und lange Freude an Ihrem neuen Fahrzeug haben.
Deshalb bieten wir Ihnen mit unserer Stiglmayr Gebrauchtwagengarantie ein umfassendes Sicherheitspaket,
das Sie vor unerwarteten Reparaturkosten schützt.

Ihre Vorteile im Überblick:

Umfassender Schutz:
Die Garantie deckt wichtige Fahrzeugkomponenten ab
und schützt Sie vor finanziellen Überraschungen.

Schnelle und unkomplizierte Abwicklung:
Im Schadensfall können Sie sich auf eine zügige und problemlose Bearbeitung verlassen.

Sicherheit und Werterhalt:
Mit der Stiglmayr Gebrauchtwagengarantie helfen wir Ihnen für die langfristige Sicherheit
und den Werterhalt Ihres Fahrzeugs.

Vertrauen und Zufriedenheit:
Wir möchten, dass Sie mit Ihrem Kauf rundum zufrieden sind.
Unsere Garantie ist ein Zeichen für unser Vertrauen in die Qualität unserer Gebrauchtwagen.

Warum Stiglmayr?

Beim Autohaus Stiglmayr legen wir großen Wert auf Qualität und Kundenzufriedenheit.
Unsere Gebrauchtwagen werden sorgfältig geprüft,
bevor sie in den Verkauf gehen.
Mit der Stiglmayr Gebrauchtwagengarantie geben wir Ihnen zusätzliche Sicherheit und ein gutes Gefühl beim Kauf.


Lade hier unsere Garantiebedingungen runter!


So einfach funktioniert die Stiglmayr Gebrauchtwagengarantie


Wir vom Autohaus Stiglmayr möchten,
dass Sie sich auf Ihren Gebrauchtwagen verlassen können.
Deshalb bieten wir Ihnen eine unkomplizierte Garantieabwicklung im Schadensfall.

Schritt für Schritt zur Garantiereparatur:

Schaden entdecken:
Sollte an Ihrem Fahrzeug ein durch die Garantie gedeckter Schaden auftreten,
ist es wichtig, dass Sie diesen unverzüglich melden.

Garantieantrag stellen:
Auf unserer Webseite finden Sie ein Formular,
in dem alle relevanten Daten zu Ihrem Fahrzeug und dem Schaden abgefragt werden.
Füllen Sie dieses bitte vollständig aus.

Kostenvoranschlag einholen:
Um die Reparatur in einer Fremdwerkstatt durchführen zu lassen,
benötigen wir einen detaillierten Kostenvoranschlag der Werkstatt.
Dieser muss alle geplanten Arbeiten und die damit verbundenen Kosten auflisten.

Reparaturfreigabe erhalten:
Bevor Sie die Reparatur in der Fremdwerkstatt durchführen lassen,
ist es unbedingt erforderlich,
dass Sie von uns eine schriftliche Reparaturfreigabe einholen.
Wir prüfen Ihren Garantieantrag und den Kostenvoranschlag,
um sicherzustellen, dass alle Garantiebedingungen erfüllt sind.

Reparatur durchführen lassen:
Nach Erhalt der Reparaturfreigabe
können Sie die Reparatur durchführen lassen.

Abrechnung:
Die Abrechnung der Reparaturkosten erfolgt gemäß den Garantiebedingungen.
Bitte beachten Sie,
dass in jedem Schadensfall eine Mindestbeteiligung von 50 Euro anfällt.

Wichtig:

Für eine schnelle Bearbeitung Ihres Garantieantrags ist es entscheidend,
dass Sie das Online-Formular vollständig ausfüllen und den Kostenvoranschlag einreichen.
Die Reparatur muss gemäß den Garantiebedingungen durchgeführt werden.

Antragstellung

* Pflichtfelder bitte ausfüllen

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Die angegebenen Werte wurden nach vorgeschriebenen Messverfahren (§ 2 Nrn. 5, 6, 6a PKW-EnVKV in der gegenwärtig geltenden Fassung) ermittelt. CO2-Emmisionen, die durch die Produktion und Bereitstellung des Kraftstoffes bzw. anderer Energieträger entstehen, werden bei der Emittlung der CO2-Emissionen gemäß der Richtlinie 1999/94/EG nicht berücksichtigt. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebotes, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen.

Hinweis nach Richtlinie 1999/94/EG:
Der Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen eines Fahrzeugs hängen nicht nur von der effizienten Ausnutzung des Kraftstoffs durch das Fahrzeug ab, sondern werden auch vom Fahrverhalten und anderen nichttechnischen Faktoren beeinflusst. CO2 ist das für die Erderwärmung hauptsächlich verantwortliche Traubhausgas. Ein Leitfaden für den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emission aller in Deutschland angebotenen Personenkraftfahrzeugmodelle ist unentgeltlich an jedem Verkaufsort Deutschland erhältlich, an dem neue Personenkraftfahrzeugmodelle ausgestellt oder angeboten werden.